Aktuelles
21. Corona-Info - EINREISE nach ÖSTERREICH ab 19.12.
16.12.2020
Liebe Auftraggeberinnen und Auftraggeber!
Werte Klientinnen und Klienten!
Wie gestern vorangekündigt, wurden Ausnahmeregelungen für PersonenbetreuerInnen bei der Einreise nach Österreich ab dem 19.12.2021 bekannt gegeben.
Demnach müssen BetreuerInnen keine Quarantäne in Österreich antreten, sofern sie einen negativen PCR oder Antigen Test nicht älter als 72 Stunden (Zeitpunkt der Testung) nachweisen können. Der Nachweis muss zusätzlich noch ärztlich bestätigt werden.
Das heißt: BetreuerInnen müssen zuerst einen Covid-Test machen und dann einen Arzt aufsuchen, der bestätigt, dass der Test negativ ist. Da an den Feiertagen viele Ärzte nicht im Dienst sind und auch die Covid-Tests an den Feiertagen nicht durchgeführt werden können, kann es passieren, dass die vereinbarten Wechseltage eventuell verschoben werden müssen.
Diese zusätzliche bürokratische Hürde der Beschaffung einer Arztbestätigung kostet wertvolle Zeit und ergibt wenig Sinn. Nichtsdestotrotz müssen sich BetreuerInnen nach dieser gültigen Verordnung halten. Wir haben alle BetreuerInnen bereits über diese neue Verordnung informiert und ihnen auch das notwendige Formular für die ärztliche Bestätigung zugeschickt.
Herzliche Grüße aus Bratislava!
Zuzana Tanzer & Ihr AIW Team