Aktuelles
23. Corona-Info: DAS WARTEN AUF IMPFUNGEN
03.02.2021
Liebe Auftraggeberinnen und Auftraggeber!
Werte Klientinnen und Klienten!
Die Corona-Impfung ist in aller Munde. Auch wir befassen uns mit dem Thema fast täglich.
Wir haben Sie in unserer letzten Corona-Info darüber informiert, dass die Impfungen der PersonenbetreuerInnen für die Phase 1 vorgesehen sind. Nun wurde dieses Vorhaben der Politik durch eine neue Verordnung auch gesetzlich verankert. Darin werden BetreuerInnen und deren betreute Personen als eine priorisierte Zielgruppe explizit genannt. Die Priorisierung bedeutet aber nicht gleich die Impfung in der Phase 1. Laut dem aktuellen nationalen Impfplan (im Anhang) dürfen PersonenbetreuerInnen erst in der Phase 2 geimpft werden. Zudem finden Impfungen aller Gruppen je nach Verfügbarkeit des Impfstoffes statt.
Betreute Personen, die älter als 80 Jahre alt sind, können sich jetzt schon für die Impfung voranmelden. Bitte finden Sie hier die entsprechenden Links der einzelnen Bundesländer:
WIEN: https://impfservice.wien/
NIEDERÖSTERREICH: https://notrufnoe.com/impfung-vorregistrierung/
BURGENLAND: https://impfen.lsz-b.at/
OBERÖSTERREICH: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/covid19impfung/#/registrierung
STEIERMARK: https://anmeldung.steiermark-impft.at/
SALZBURG: https://anmeldung.salzburg-impft.at/#/public/vaccination-self-registration
TIROL: https://anmeldung.tirolimpft.at/
Eine frühe online Registrierung bedeutet allerdings nicht eine Vorreihung bei den Impfungen.
Die Impfungen werden außer von den Impfstellen auch von Hausärzten angeboten. Sollte der Weg zum Hausarzt für Sie am einfachsten sein, lassen Sie sich bzw. die betreute Person bei Ihrem Hausarzt auf eine Warteliste eintragen, sofern Sie sich eine Impfung wünschen.
Da BetreuerInnen nicht nur zwischen den EU-Ländern, sondern oftmals auch zwischen den Bundesländern wechseln, werden sie sich erst dann für die Impfungen anmelden, wenn bereits konkrete Impftermine vergeben werden können.
Bis dorthin gilt es auch eine bürokratische Hürde zu lösen, nämlich – eine Anmeldung zur Impfung ist nur mit einem Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland möglich. Die BetreuerInnen sind jedoch nur mit einem Nebenwohnsitz in Österreich gemeldet. Wir hoffen, dass diese Hürde den Weg zu den Impfungen der Betreuungskräfte nicht versperrt und haben deshalb entsprechende Anfrage an das Bundesministerium gestellt.
Einige unserer KlientInnen haben uns gefragt, ob sich alle unsere BetreuerInnen impfen lassen werden. Die Corona-Impfung ist für jede/n von uns eine persönliche Entscheidung. Wir können und möchten weder unsere BetreuerInnen, noch die betreuten Personen zur Impfung zwingen. Laut den bisherigen Rückmeldungen unserer BetreuerInnen gehen wir jedoch davon aus, dass sich die Mehrheit der BetreuerInnen impfen lassen möchte.
So vertrauen wir, dass die Impfungen der BetreuerInnen sowie der betreuten Personen bald losgehen werden und wir Sie in naher Zukunft konkreter informieren dürfen.
Bis dorthin, halten Sie durch und bleiben Sie gesund.
Freundliche Grüße sendet Ihnen
Zuzana Tanzer & Ihr AIW Team