Aktuelles
10. Corona-Info - NORMALITÄT IN SICHT
22.04.2020
Liebe Auftraggeberinnen und Auftraggeber!
Werte Klientinnen und Klienten!
Seit unserem letzten Infomail sind die Tage wie im Flug vergangen. Wir waren nicht untätig und setzten uns in der Zeit für Verbesserungen im Bereich der 24Std-Betreuung ein. Auch haben wir viele individuelle Anregungen von Ihnen und unseren BetreuerInnen bekommen. Vielen herzlichen Dank dafür!
Es freut uns besonders, dass wir trotz der schwierigen Umstände bis jetzt allen unseren Klientinnen und BetreuerInnen helfen und jeden BetreuerInnen-Ausfall lösen konnten. Nun sehen wir Licht am Horizont und sind voller Euphorie, dass wir langsam zur Normalität zurückkehren können.
Heute möchten wir Sie insbesondere über jene Corona-Themen in der 24Std-Betreuung informieren, bei welchen am meisten nachgefragt wird:
„Bleib Da“ BONUS
Am 31.3. wurde durch die Bundesregierung ein Bonus von € 500 für alle BetreuerInnen, die ihren Turnus um 4 Wochen verlängern, beschlossen. Wir haben Sie sowie unsere BetreuerInnen bereits in unserer 7. Infomail darüber informiert. Für die Abwicklung dieser Bonuszahlung sind die jeweiligen Länder zuständig. Damit sind wir mit neun verschiedenen Anträgen und auch neun verschiedenen Vorgehensweisen konfrontiert. Es gibt leider kein einheitliches Formular oder Richtlinien für alle, sodass wir Sie in diesem Infomail nur allgemein informieren und betroffene Familien individuell unterstützen werden. Obwohl seit der Ankündigung dieser Bonuszahlung mehr als 3 Wochen vergangen sind, werden erst jetzt Antragsformulare nach und nach zugänglich gemacht.
Alle diese Formulare finden Sie auf unserer Webseite: https://www.24hpflege.at/auftrag. Zurzeit gibt es nur in 4 Bundesländern (NÖ, B, OÖ, Stmk) die entsprechenden Anträge.
Manche der Länder zahlen den Bonus direkt an die Betreuungskräfte, andere wiederum an das Konto der betreuten Person mit der Verpflichtung den Bonus an die BetreuerInnen weiterzuleiten. Deshalb braucht es auch Ihre Unterstützung bei der Beantragung dieser Bonuszahlung für die BetreuerInnen. Bitte melden Sie sich bei AIW, sollten Ihre BetreuerInnen anspruchsberechtigt sein. Wir senden Ihnen das richtige Formular und informieren Sie über die Beantragung.
Wichtiger Hinweis: Die Berechnung der Verlängerung von Turnusdiensten beginnt erst mit dem 16.3., dem Tag als die Corona-Krise offiziell in Österreich ausgerufen wurde. Das bedeutet, dass der gewöhnliche Turnus von zwei Wochen erst mit dem 16.3. zu zählen beginnt. Wenn man die 4 Wochen Verlängerung dazu rechnet, können nur jene BetreuerInnen als Erste beantragen, die ihren Dienst von 16.3. durchgehend bis zum 27.4. durchführen. Das gilt auch für BetreuerInnen, die bereits vor dem 16.3. ihren Turnus angetreten haben und somit leider noch länger als 6 Wochen arbeiten müssen, um den Bonus zu erhalten.
Bitte melden Sie sich bei AIW, falls Sie Fragen zum Bonus haben oder Hilfe bei der Beantragung brauchen. Wir sehen uns jeden Fall individuell an.
HÄRTEFALLFOND
PersonenbetreuerInnen, die aufgrund der Corona-Krise nicht nach Österreich ausreisen können und deshalb auch kein Einkommen mehr haben, dürfen finanzielle Unterstützung aus dem Härtefallfond beantragen (wir haben Sie in unserer 7. Infomail informiert). Obwohl PersonenbetreuerInnen als österreichische Gewerbetreibende mit einem Einkommen unter der steuerfreien Grenze, eindeutig einen Anspruch haben, müssen sie leider mit Hindernissen bei der Beantragung kämpfen. Für die Beantragung der finanziellen Hilfen ist nach wie vor eine österreichische Kontonummer Bedingung. Warum hier eine Bankverbindung innerhalb der EU grundlos abgelehnt wird, ist uns ein Rätsel, zumal es in Österreich völlig üblich ist, dass die BetreuerInnen z.B. ihre Sozialversicherungsbeiträge von ihren slowakischen, ungarischen usw. Konten bezahlen.
Ein weiteres Hindernis ist nach wie vor die Angabe einer Steuernummer im online Antragsformular und das trotz der Tatsache, dass gemäß den Härtefallfond-Richtlinien auch Personen ohne Steuernummer anspruchsberechtigt sind. PersonenbetreuerInnen sowie auch andere Berufsgruppen, die unterhalb der steuerfreien Grenze von € 11.000 p. Jahr verdienen (95% der BetreuerInnen) sind vom Gesetz her nicht verpflichtet sich eine Steuernummer zu nehmen, da bei dem niedrigen Einkommen auch keine Einkommensteuer anfällt. Die Zuteilung einer Steuernummer und die damit verpflichtende Abgabe der Steuererklärungen würde für die BetreuerInnen nämlich zusätzliche Kosten (Steuerberater usw.) bedeuten. Deshalb hat die Mehrheit der PersonenbetreuerInnen auch keine Steuernummer und jetzt aber ein Problem mit der Beantragung der Unterstützung.
Wir geben nicht nach und setzen uns dafür ein, dass diejenigen, die am wenigsten verdienen, Unterstützung bekommen, die ihnen auch zusteht.
Hier finden Sie einen Link zum aktuellen STANDARD Artikel, falls Sie dieses Thema näher interessiert: https://www.derstandard.at/story/2000117024765/hebein-fordert-leichteren-zugang-zu-haertefallfonds?ref=article
BERUFSPENDLER
Nach vielen verschiedenen Definitionen der jeweiligen EU-Länder für „Pendler“ ist es zur Verwirrung gekommen, wer überhaupt zu der Pendler-Gruppe gehört und ob auch BetreuerInnen dazu gezählt werden. Bei der Einreise in die Slowakei z.B. gelten die BetreuerInnen nicht als Pendler, in Österreich jedoch schon. Auch Ungarn hat eigene Regelungen, sowie die weiteren EU Länder. Es bedarf viel Geduld und Liebe zum Detail sich bei den vielen verschiedenen Definitionen und Regelungen nicht zu verlieren. Und das haben wir. Wir haben dieses Thema abklären lassen und können vereinfacht sagen, dass unsere BetreuerInnen aus der Slowakei, Tschechien, Ungarn und Kroatien als Berufs-Pendler in Österreich gelten. Das erleichtert vor allem ihre Einreise nach Österreich, denn Pendler dürfen auch ohne COVID-Tests oder verpflichtender Quarantäne nach Österreich einreisen. BetreuerInnen müssen nur entsprechende Bestätigungen mitführen, die wir für unsere BetreuerInnen bereits vorbereitet und verschickt haben.
Diese einfache Einreise nach Österreich hat mit der österreichischen Pendler-Regelung zu tun und gilt deshalb nur für die Einreise nach Österreich. Für die Rückreise der BetreuerInnen in ihre Heimatländer gelten die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder, die verschieden sind.
Für viel Aufregung haben vor allem die verpflichtenden staatlichen Quarantänezentren in der Slowakei gesorgt. Nach den Einreisebestimmungen der Slowakei werden nach wie vor slowakische BetreuerInnen bei ihrer Heimreise durch die Polizei in eines der staatlichen Zentren gebracht. Dort warten sie auf einen COVID-Test und erst bei einem negativen Ergebnis dürfen sie endlich nach Hause fahren. Wir bemühen uns weiterhin über politische Kanäle sowie mediale Arbeit auf die Gruppe der BetreuerInnen aufmerksam zu machen, um ihnen die staatliche Quarantäne zu ersparen. Dieses Thema ist in der Slowakei auch sehr präsent, sodass wir bald auf Lockerungen für BetreuerInnen hoffen. An kreativen Lösungen mangelt es nicht. Gerade gestern hat der slowakische Außenminister auf Anregung einer Gruppe von BetreuerInnen über eine Lösung öffentlich nachgedacht, wonach die BetreuerInnen mit Armbändern für Gefängnisinsassen ausgestattet werden sollten, um sie zu überwachen, ob sie die verpflichtende Quarantäne tatsächlich zu Hause verbringen. Auch auf diese Weise könnte die staatliche Quarantäne vermieden werden.
Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass slowakische BetreuerInnen mit einem negativen COVID-Test aus Österreich nicht in die staatlichen Quarantänezentren gehen müssen. Derzeit gilt nämlich ein negativer Test aus Österreich immer noch nicht als ausreichende Garantie für die direkte Heimreise unserer slowakischen BetreuerInnen.
Unsere ungarischen und kroatischen BetreuerInnen müssen nach ihrer Rückkehr aus Österreich zwar auch in eine 14-tägige Quarantäne gehen, aber diese darf in ihrem Zuhause stattfinden. Deshalb ist die Situation für diese BetreuerInnen etwas einfacher als jene in der Slowakei.
TAXIFAHRTEN
In Ungarn beginnen langsam die Taxidienste die BetreuerInnen wieder zu fahren. Die ungarische Taxifirma KEPNER, mit der AIW zusammenarbeitet, hat die ersten Fahrten bereits am Wochenende ohne Komplikationen absolviert.
Auch unser Taxipartner in Kroatien plant für kommende Woche die ersten Anreisen von kroatischen BetreuerInnen.
In der Slowakei wurde am Montag verkündet, dass die slowakischen Taxifahrer ihren Dienst unter strengen Auflagen ab Anfang/Mitte Mai wieder aufnehmen können. Die genauen Auflagen werden noch detailliert ausgearbeitet und bekannt gegeben. Es ist aber jetzt schon bekannt, dass der Fahrer durch eine mechanische Schutzvorrichtung (Plexiglas usw.) von den Fahrgästen abgetrennt werden muss. So ist unser Taxipartner in der Slowakei damit beschäftigt die Fahrzeuge gemäß der Anordnung zu adaptieren.
Die slowakischen, ungarischen oder kroatischen Taxifahrer müssen sich allerdings nicht nur nach den Bedingungen ihrer Heimatländer richten, sondern auch nach den österreichischen Gesetzen. Mit 14.4. ist in Österreich ein Gesetz über Fahrgemeinschaften in Kraft getreten, wonach Personen in einem Pkw nicht nur Masken tragen, sondern auch mindestens 1 Meter Abstand zu anderen Personen einhalten müssen. Das bedeutet, dass die Fahrer pro größerer Pkw´s nur zwei BetreuerInnen gleichzeitig fahren können.
Durch all diese Regelungen erhöhen sich die Fahrpreise pro BetreuerIn auf das Doppelte, solange diese Einschränkungen gültig sind. Trotzdem ist es eine günstigere Lösung als österreichische Taxidienste. Durch die längeren Turnusdienste der BetreuerInnen und damit weniger Fahrten, sollten die doppelten Fahrtkosten für Sie keine Mehrkosten in dieser Krisenzeit bedeuten.
Es ist noch nicht die gewohnte Normalität, doch ein guter Schritt in diese Richtung, sodass wir uns freuen und hoffen dürfen, dass wir alle gemeinsam am richtigen Weg sind und auch diese Krise gut überstehen werden.
Vielen herzlichen Dank auch für Ihre Unterstützung. Bleiben Sie gesund und bis bald!
Zuzana Tanzer & Ihr AIW Team